COVID-19-Sicherheit: Hygiene- und Infektionsschutzregeln
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Die Teilnahme am Mettenmeier-Fachkongress in Präsenzform ist ausschließlich geimpften oder genesenen Personen vorbehalten, die tagesaktuell negativ getestet sind. Für alle anderen Personen empfehlen wir die Online-Teilnahme.
Sollten Sie sich vor der Veranstaltung nicht wohl fühlen, Fieber, Husten oder Schnupfen haben oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten, sagen Sie bitte – auch kurzfristig – Ihre Teilnahme ab. In diesen Fällen haben Sie die Möglichkeit, auf eine Online-Teilnahme umzubuchen.
Grundlage für die Teilnahme an der Veranstaltung ist die Einhaltung der nachfolgenden Regelungen durch alle Teilnehmenden sowie Mitarbeitenden von Mettenmeier und von Dienstleistern, die bei der Veranstaltung räumlich zugegen sind.
Grundlage ist zudem die aktuell gültige Fassung der CoronaSchVO des Landes NRW. Folgende Regelungen gelten daher vorbehaltlich einer Änderung der Verordnungslage:
Regelungen & Maßnahmen
2G-Plus-Standard
Nachverfolgbarkeit
Maskenpflicht
Abstand
Hygiene
Belüftung
Umsichtiges Personal
Beachten Sie bitte darüber hinaus die bekannten Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Waschen und Desinfizieren der Hände, Abstand halten, Verzicht auf Begrüßungsrituale, Bedecken von Nase und Mund beim Husten und Niesen mit Einwegtaschentuch etc.
Bei Fragen steht Ihnen Herr Günter Ruberg als Fachkraft für Arbeitssicherheit (guenter.ruberg@mettenmeier.de, +49 5251 150-340) gerne zur Verfügung.
Der Corona-Lenkungskreis der Mettenmeier GmbH
Tagesaktuelle Informationen
Für offizielle Informationen zur aktuellen Pandemielage in Deutschland und Berlin
Aktuelle Informationen und Regelungen zum Coronavirus des Landes NRW
Aktuelle „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur CoronaSchVO NRW