Paderborn, September 2016.
Die größte Reform des Vergaberechts in Deutschland in den letzten zehn Jahren ist abgeschlossen. Die entsprechende EU-Verordnung wurde im April 2016 mit einer Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und durch die neue Vergabeverordnung umgesetzt.
Bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen müssen Auftraggeber verstärkt ihrer Sorgfaltspflicht in der Projektvorbereitung (Bedarfsplanung) nachkommen (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB). Ist ein Auftraggeber seiner Pflicht zur Projektvorbereitung nicht nachgekommen (mangelhafte Bedarfsplanung), können Regelungen zum Schadensersatz greifen.
Quelle: KA Korrespondenz Abwasser, Abfall · 2016 (63) · Nr. 7 · Artikel „Neues Vergaberecht 2016: Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen“
Das Modul Bedarfsplanung zur Fachschale Kanal unterstützt Kanalnetzbetreiber bei der sorgfältigen Erstellung von Sanierungskonzepten für baulich bedingte Lösungen in Anlehnung an DIN EN 14654-2:2013 und dem DWA Arbeitsblatt DWA-A 143-1:2015.
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