Paderborn, Dezember 2025.
2025 bringt einige Neuerungen in Bezug auf den Netzanschlussprozess. Für die Umsetzung der Anforderungen unterstützt Mettenmeier die Verteilnetzbetreiber in der Energiewirtschaft mit fertigen Lösungen beim Aufbau und Ausbau von Netzanschlussportalen.
Im November 2024 hat der BDEW den Leitfaden 2.0 zur Beschleunigung von Netzanschlüssen in der Niederspannung veröffentlicht. Für Netzanschlussportale enthält dieser unter anderem ein überarbeitetes Daten-Set sowie Hinweise zur Umsetzung des § 14a EnWG und des Solarpakets von Mai 2024. Zudem müssen Netzbetreiber ab 1. Januar 2025 neben dem Standard-Netzanschluss nun auch ein Portal für den Antrag von geplanten Photovoltaik-Anlagen zur Verfügung stellen. Sollten Netzbetreiber die gesetzlichen Vorgaben nicht umsetzen, drohen Sanktionen durch die Bundesnetzagentur. Hinzu kommt die verpflichtende Nutzung des ZEREZ-Registers für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen ab 1. Februar 2025. Alle Anforderungen haben wir bei der Weiterentwicklung unserer Portal- und Prozesslösung „AM Servicecenter“ im Blick, welche auch auf der offiziellen Anbieterliste des BDEW aufgeführt ist.
Mittlerweile haben sich zahlreiche Netzbetreiber, die unsere Portallösung „AM Servicecenter“ nutzen, zu einem Arbeitskreis zusammengeschlossen. Bei der konstituierenden Sitzung am 5. November 2024 stand der Erfahrungsaustausch untereinander sowie die Formulierung von Anforderungen zur Weiterentwicklung im Fokus, zum Beispiel die Umsetzung von §14a EnWG im Standardprodukt. Über 50 Teilnehmer aus 23 Unternehmen waren am intensiven Austausch beteiligt und verständigten sich auf regelmäßige Treffen, um künftige Funktionen im Sinne eines Anforderungsmanagements zu priorisieren und Spezifikationen im engen Dialog zwischen Kunden und Hersteller vorzubereiten. Mehr erfahren >
Mit einem eigenen Netzanschlussportal bieten Sie Ihren Kunden und Partnern die Möglichkeit, Netzanschlüsse und Einspeiser jederzeit und von jedem Ort zu beantragen. Dafür bieten wir Ihnen fertige, regelkonforme Antragsstrecken in der Portallösung „AM Servicecenter“. Dieses setzt die Anforderungen von BDEW und VDE FNN um und Sie erfüllen die seit 2024 gültigen gesetzlichen Vorgaben für Netzanschlussbegehren. Die Lösung ist jedoch mehr als ein Portal. Für alle Portalanträge ist jeweils ein Standard-Workflow zur internen Bearbeitung enthalten. Damit geht Ihnen kein Antrag mehr verloren und Sie halten die gesetzlichen Fristen zur Antragsbearbeitung ein.